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Wirtschaftsmeldungen

Corona-Krise im Mittelstand: Was jetzt zu tun ist

Mittelständische Unternehmen müssen aufgrund der Corona-Pandemie fortlaufend Verluste verkraften. Welche Optionen haben sie, um diese Krise zu bewältigen?

Für den Mittelstand verschärfen sich mit jedem weiteren Tag des Shutdowns und der nur langsamen Öffnung die Folgen der Corona-Krise. Die Unternehmen müssen fortlaufend dramatische Verluste verkraften. Gleichzeitig fehlt jede Perspektive, weil noch niemand weiß, wie schnell der Shutdown wirklich zurückgefahren wird und wie lange seine Folgen andauern.

Der Rettungsschirm ist nur eine Option für mittelständische Unternehmen

Unternehmerisches Handeln bedeutet, die Zukunft planvoll zu gestalten. Was in normalen Zeiten ein bewährter Lehrspruch ist, klingt in Corona-Zeiten fast wie Hohn. Eine belastbare Planung ist derzeit kaum möglich. Es war selten schwerer für Unternehmen, den „richtigen“ Weg einzuschlagen. Umso wichtiger ist es für die Unternehmen, dass sie zunächst die Optionen kennenlernen, die ihnen in dieser Situation zur Verfügung stehen. „In Krisen gibt es meist weit mehr Möglichkeiten, als die betroffenen Unternehmen denken“, betont Burkhard Jung, Geschäftsführer der Sanierungsberatung „Restrukturierungspartner“. „Das gilt auch in der Corona-Krise: der Rettungsschirm der Bundesregierung ist nur eine von vielen Optionen.“

Liquidität ist alles!

Allerdings beschwört Jung die Unternehmen, jetzt nichts zu überstürzen – schließlich stehe die Krise noch immer an ihrem Anfang. „Ehe ich Maßnahmen mit längerfristiger Wirkung ergreife, sollte ich als Unternehmer genauer wissen, wie lange der aktuelle Stillstand noch dauert und welche Folgen die Corona-Krise auf mein Geschäft hat“, so der Sanierungsberater.

Zunächst müssten betroffene Unternehmen versuchen, Zeit zu gewinnen. Und das heißt insbesondere: Liquiditätslücken schließen. Der Rettungsschirm der Bundesregierung bietet dafür einige verlockende Angebote. „Ob diese allerdings der beste Weg sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab“, gibt Burkhard Jung zu bedenken. „Das Unternehmen muss in der Lage sein, das Darlehen innerhalb von fünf bis zehn Jahren zurückzuzahlen. Ob dies möglich sein wird, lässt sich aber unter den gegebenen Bedingungen in den meisten Fällen kaum sagen.“ Darlehen seien in vielen Fällen ohnehin nicht das richtige Mittel für eine Rettung. „Bei vielen Unternehmen sind die Verluste derart hoch, dass sie sich nicht sinnvoll mit Fremdkapital ausgleichen lassen. Die Bilanz gerät hier völlig aus den Fugen.“

Umsichtige Maßnahmen statt schnelles Geld

Um die Liquidität sicherzustellen, gibt es auch andere Wege als ein Darlehen der Bundesregierung. Mit kleineren, bedachten Schritten können mittelständige Unternehmen schon viel erreichen. Schritte, die weit über die Nutzung von Kurzarbeit hinausgehen: Die Unternehmen müssen ihr Geld zusammenhalten, ein aktives Kunden- und Lieferantenmanagement betreiben, alternative Lieferketten aufbauen, Kapazitäten herunterfahren und ein vorausschauendes Mitarbeitermanagement installieren. Ziel aller Maßnahmen ist es, den Betrieb in den kommenden Wochen zu erhalten.

Aber was kann getan werden, wenn Unternehmen dennoch nicht über die Runden kommen? „Dann können Betriebe immer noch den Rettungsschirm der Bundesregierung in Betracht ziehen“, ergänzt Jung. Allerdings sollte bedacht werden, dass viele Unternehmen sehr wahrscheinlich später eine zweite Finanzierung brauchen werden, sobald der Betrieb wieder hochgefahren wird. Ob es dann weitere Förderprogramme gibt, bleibe abzuwarten. Jung: „In den Entscheidungsprozess für oder gegen den Rettungsschirm sollte unbedingt einfließen, dass die Bilanz am Ende durch fremdfinanzierte Verluste völlig verhagelt ist. Eine zweite Welle wird dann kaum zu finanzieren sein.“

Ohne Insolvenz geht es nicht?

Bleibt dann nur noch der Weg in die Insolvenz, wie von vielen Seiten zu hören ist? „Nein“, stellt Jung fest. „Bevor ein Insolvenzantrag nötig wird, gibt es eine ganze Reihe bewährter Sanierungsinstrumente, die Mittelständler prüfen sollten.“ Zum Beispiel ist es auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich, mit Gläubigern zu verhandeln und zum Beispiel einen Schuldenschnitt zu erreichen. Schließlich ist den meisten Gläubigern daran gelegen, den Betrieb auch nach Corona als Partner zu behalten.

Weitere Optionen sind typischerweise der Abbau von Kapazitäten, der Verkauf von Vermögenswerten oder von Unternehmensteilen. Sogar der Verkauf des gesamten Betriebes oder der Einstieg eines Partners könnte eine Option sein. „Auch wenn dieser letzte Schritt ein drastisches Szenario ist, an das Unternehmer meist nicht denken möchten, muss er Teil einer ehrlichen Optionenanalyse sein“, unterstreicht Sanierungsberater Jung. „Nämlich dann, wenn davon auszugehen ist, dass das Geschäftsmodell nur noch mit einem Investor langfristig tragfähig ist.“

Sogar die Liquidation eines Unternehmens sollte als Option geprüft werden – auch wenn die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit nur im seltensten Fall das Mittel der Wahl ist. Jung dazu: „Wenn sämtliche Optionen auf dem Tisch des Hauses liegen, kann der Unternehmer eine Entscheidung treffen, die alle Fakten berücksichtigt hat.“

Langfristig saniert statt schnell ruiniert

Aber zurück zum Thema Insolvenz: Das böse „I-Wort“ lässt den meisten Unternehmern einen Schauer über den Rücken laufen. Dabei bietet der Werkzeugkasten des Insolvenzrechts zahlreiche bewährte und wirksame Instrumente. Maßnahmen, die (drohend) zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen eine echte Chance auf eine Befreiung von drückenden Altlasten bieten. Vom Schutzschirmverfahren über das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bis hin zum Regelinsolvenzverfahren – jede Verfahrensart kann im Rahmen einer Optionenanalyse auf ihre Eignung geprüft werden – aber natürlich nur dann, wenn vorinsolvenzliche Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg versprechen.

„Erste Wahl ist dabei das Schutzschirmverfahren“, rät Burkhard Jung. „Die Geschäftsführung behält einen Großteil der Entscheidungsgewalt und das Verfahren ist im besten Fall innerhalb von fünf Monaten beendet.“ Zugleich bietet das Schutzschirmverfahren ein breites Spektrum äußerst wirksamer Maßnahmen: Beispielsweise können unvorteilhafte Miet- und Leasingverträge kurzfristig gekündigt oder in ihrer Höhe und Laufzeit neu verhandelt werden. Zudem kann das Unternehmen das Personal anpassen, um mit einem Kernteam und einem modifizierten Geschäftsmodell neu durchzustarten.

Frühzeitig die Initiative ergreifen

Jung: „Um ein Schutzschirm-Verfahren nutzen zu dürfen, muss das Unternehmen allerdings frühzeitig die Initiative ergreifen, noch bevor die Kassen leer sind und keine Aussicht auf Sanierung mehr besteht.“ Neben dem Schutzschirmverfahren gibt es übrigens auch das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Dieses bietet im Grunde dieselben Vorteile wie ein Schutzschirmverfahren. Allerdings klingt es nicht so schön.

Kommt es hingegen zu einem ganz normalen Insolvenzverfahren, muss auch das nicht das Ende des Betriebes bedeuten. „Die Insolvenz ist natürlich ein harter Schritt, aber auch ein verantwortungsbewusster“, resümiert Jung. „In einer Regelinsolvenz geht es darum, die Rechte langjähriger Geschäftspartner zu wahren sowie die überlebensfähigen Teile des Unternehmens und möglichst viele Arbeitsplätze zu retten.“

Erst denken, dann handeln - auch in der Corona-Krise

Auch wenn es aus verständlichen Gründe schwer fällt: Im Moment sollten Unternehmer vor allem Ruhe bewahren. Es ist wichtig, besonnen zu reagieren und nicht vorschnell die Finger in den Honigtopf der Bundesregierung zu stecken. Was süß klingt, kann am Ende bitter schmecken: Durch die Darlehen wächst der Schuldenberg der Betriebe weiter – für viele Unternehmer eine kaum zu tragende Last. Deshalb sind zunächst kurzfristig wirksame Schritte das beste Mittel der Wahl. Wer es schafft, noch ein paar Wochen flexibel zu bleiben, gewinnt eine echte Perspektive – und kann in Ruhe entscheiden, welche der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen die beste ist.

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