Mit einer großen Mehrheit hat das EU-Parlament die Ratsposition zur neuen EU-Batterieverordnung verabschiedet, die die bisherige EU-Batterie-Richtlinie von 2006 ersetzen soll. Am zugrundeliegenden Entwurf vom 10.2.2022 ergaben sich kaum Änderungen. Die Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien sorgen und nimmt dazu erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Fokus. Mehr Fairness, Einhaltung der Menschenrechte und besserer Schutz der Umwelt – Im Hinblick auf diese Ziele unterstützt der FBDI die Vorgabe, dass Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden sollen, etwa bei der Beschaffung und Verarbeitung.
Nach dem Beschluss des Umweltrats soll im sogenannten Trilogverfahren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission eine schnelle Einigung erzielt werden. Danach wird die Batterieverordnung unmittelbar EU-weit in Kraft treten. Während ein europaweites Pfandsystem keine mehrheitliche Zustimmung fand, stehen unter anderem nachfolgende Punkte zur Verhandlung mit den EU-Staaten auf der Agenda
Neuigkeiten aus der EU-Batterieverordung
Über den FBDI
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