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Neues Gesetz: Wo stehen wir beim autonomen Fahren?

Und es bewegt sich doch: Das autonome Fahren auf deutschen Straßen. Ein Kommentar von Prof. Dr. Volker Gruhn zum aktuellen Gesetzesentwurf.

Auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt, oder im Fall des autonomen Fahrens mit dem ersten Streckenabschnitt – denn der Bundestag hat ein umfassendes Gesetzespaket beschlossen, das die Nutzung autonom fahrender Autos im Straßenverkehr regelt. Stimmt der Bundesrat zu, können bereits ab 2022 Autos auf ausgewählten Streckenabschnitten eigenständig fahren. Deutschland wäre die erste Nation, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen für autonome Fahrzeuge schafft. Das Gesetz regelt den Einsatz des vollautomatisierten Fahrens der Stufe vier: Das Bordsystem kann das Fahrzeug dauerhaft eigenständig steuern. Eine Fahrerin oder ein Fahrer müssen aber im Auto sein, um im Notfall eingreifen zu können. Nicht schlecht für ein Land, in dem Faxgeräte und 3G-Empfang immer noch zum Alltag gehören. 

Autonomes Fahren: Jetzt ist die Industrie gefragt!

Heimischen Automobilherstellern eröffnet die Gesetzgebung die Möglichkeit, zu den bisherigen Taktgebern der Entwicklung – insbesondere Unternehmen aus den USA und China – aufzuschließen. Jetzt ist es an unserer Industrie zu liefern. Denn die Ausrede „Wir würden ja gerne, aber uns sind die Hände gebunden“ gilt nun nicht mehr. Der große Vorteil der heimischen Anbieter? Das Vertrauen, das Kundinnen und Kunden ihnen – trotz aller Skandale und Probleme – immer noch entgegenbringen. Und Vertrauen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass jemand bei 120 km/h seine ganze Aufmerksamkeit der Bundesligaübertragung und nicht der Straße vor sich widmet.

Jetzt kann sich zeigen, wie ernst es den Automobilherstellern mit Themen wie Digitaler Transformation oder Künstlicher Intelligenz ist. Meine Vermutung: So manches Mitglied des Managements wird sich in die gute alte Zeit zurücksehnen. Zeiten, in denen Autos noch Autos und Computer noch Computer waren. Aber neue Produkte, Services und Geschäftsmodelle entstehen in Zukunft an der Schnittstelle zwischen realer und digitaler Welt. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Ingenieurinnen und Ingenieure – die, die Autos bauen, gemeinsam mit denen, die Software entwickeln – überzeugende Angebote auf die Straße bringen.

Das neue Gesetz markiert einen Anfang

Von „autonom auf ausgewählten Streckenabschnitten fahren“ bis zu „Freitagnachmittag von der Kölner Innenstadt automatisch zum Dortmunder Hauptbahnhof gefahren werden“ ist es noch ein weiter Weg. Aber das Gesetz markiert einen Anfang. Autonomes Fahren wird unsere Vorstellung von Mobilität grundlegend verändern. Und das ist jetzt keine Zukunftsmusik mehr, sondern ab 2022 Realität. Für eine ganze Branche ist jetzt die Gelegenheit zu zeigen, dass sie die Zukunft gestalten will – und sich nicht auf den Erfolgen von gestern ausruht.

Foto: Adesso Volker Gruhn, Aufsichtsratsvorsitzender der Adesso SE, kommentiert das aktuelle Gesetzespaket des deutschen Bundestags.