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Foto: Auma
Mit acht Bausteinen, darunter einer Tragepflicht medizinischer Masken, will der Auma dafür sorgen, dass Präsenzmessen ab Sommer für Aussteller und Besucher wieder sicher stattfinden können. 

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Reichen diese 8 Bausteine für sichere Präsenzmessen?

Für den sicheren Re-Start von Präsenzmessen stellt der Auma – Verband der deutschen Messewirtschaft ein Hygiene- und Abstandskonzept aus acht Bausteinen vor.

Damit spätestens ab Sommer wieder Präsenzmessen als Business-Plattform für zusätzliches Geschäft bei den Unternehmen sorgen können, hat der Auma als Verband der deutschen Messewirtschaft ein Konzept erarbeitet, das mit seinen acht Bausteinen eine sichere Teilnahme für Aussteller und Besucher ermöglichen soll. Wie die Auma-Geschäftsführung betont, ist dies aber nur möglich, wenn schon jetzt von der Politik die entsprechenden Entscheidungen getroffen werden, damit sichere Präsenzmessen auch stattfinden können.

Um dafür die Voraussetzungen zu schaffen, haben die deutschen Messen basierend auf den Erfahrungen aus dem Herbst 2020 ein Leistungspaket aus acht Bausteinen definiert, das einen sicheren Re-Start der deutschen Messewirtschaft für alle Beteiligten möglich macht. Dazu gehören die systematische Überprüfung der Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht ebenso wie die vorübergehende Begrenzung der Besucherzahl entsprechend der genutzten Fläche und die Sicherung der Kontaktnachverfolgung.

Es fehlt nur noch die Entscheidung der Politik

Dazu Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des Auma, dem Verband der deutschen Messewirtschaft: „Jetzt fehlt nur noch die Entscheidung der Politik, Messen auf dieser Basis wieder grundsätzlich zuzulassen, denn der Stillstand der Branche dauert jetzt mit kurzer Unterbrechung genau ein Jahr mit schwerwiegenden Folgen für die gesamte Wirtschaft.“

Für Holtmeier geht es im Moment nicht darum, trotz steigender Infektionszahlen Messen zu veranstalten, sondern dass Bund und Länder die Business-Plattform Messe wieder als eigene Kategorie betrachten und jetzt im Rahmen ihrer Beschlüsse wieder zulassen. „Nur dann können die Unternehmen spätestens ab Sommer wieder ihre Marktplätze nutzen“, so Holtmeier.

Jetzt fallen die Würfel für Veranstaltungen im 3. Quartal

Mehr als 35 Messen sind seit der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz am 3. März abgesagt worden, die Absagen ziehen sich mittlerweile bis Ende Mai. Selbst für Messen im 3. Quartal treffen Veranstalter und ausstellende Unternehmen schon jetzt Entscheidungen. Holtmeier: „Vor dem Hintergrund erweiterter Testmöglichkeiten und stetig zunehmender Impfquote müssen Bund und Länder auch für Branchen mit langen Vorlaufzeiten Planungssicherheit geben, um wieder mehr Geschäftschancen für Unternehmen zu schaffen.“

Messen sind nach Überzeugung des Auma als Branchenmarktplätze und als Innovations- und Kooperationsplattformen ein wichtiger Faktor für die kurz- und mittelfristige Erholung der deutschen Wirtschaft. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen brauchen vor allem auch ihre regionalen und nationalen Messen als Absatz- und Vertriebsplattform. Über 50 % der ausstellenden Unternehmen haben bisher messbare wirtschaftliche Einbußen durch die Absage von Messen erlitten. Die Messeveranstalter und ihre Dienstleister hatten 2020 Umsatzrückgänge von über 70 %.

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Der Auma fordert daher die politischen Entscheidungsträger auf, zeitnah die Wiederöffnung der Messen zu ermöglichen. Aus Sicht des Auma sollten Bund und Länder dabei auf den bewährten Vorgaben aus dem Jahr 2020 aufbauen. Die Messewirtschaft verfügt über ganzheitliche Gesundheitsschutz-Konzepte, die behördlich genehmigt, erprobt und abgestimmt sind und sofort wieder umgesetzt werden können. Wie der Auma versichert, können die deutschen Messeveranstalter durch acht Bausteine alle relevanten Voraussetzungen für eine sichere Messeteilnahme in Corona-Zeiten erfüllen.

Die 8 Bausteine für sichere Präsenzmessen im Überblick

  1. Nutzung des vorhandenen Flächenpotentials: Die deutschen Messeplätze verfügen über ausreichend Flächen, um einen generellen Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen im gesamten Messegelände zu gewährleisten.
  2. Begrenzung der Besucherzahl auf der genutzten Messefläche: Die Messeveranstalter stellen entsprechend den geltenden Verordnungen eine bestimmte Mindestfläche pro Besucher zur Verfügung.
  3. Steuerung der Besucherströme: Die Messeveranstalter stellen durch Wegeleitsysteme, geschultes Personal und elektronische Kontrollsysteme sicher, dass sich keine Personenansammlungen bilden und Besucherströme sich nicht zu nahe begegnen.
  4. Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung: Um eine gezielte Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, werden alle Aussteller, Besucher und Dienstleister auf dem Gelände mit Name und Adresse registriert. Besuchertickets sind in der Regel nur online verfügbar und beziehen sich auf festgelegte Besuchstage.
  5. Hohe Luftqualität: Mittels ihrer modernen Belüftungsanlagen gewährleisten die Messeplätze eine gute Durchlüftung von Eingängen, Hallen und Konferenzräumen. Dies wird noch unterstützt durch entsprechende Vorgaben zu einer offenen Standbauweise.
  6. Zusammenarbeit mit Ausstellern: Die Messeveranstalter geben ihren Ausstellern bereits im Vorfeld der Messe Empfehlungen und Hinweise, die Abstandsregeln sowie die Möglichkeiten der persönlichen Hygiene bereits bei der Standgestaltung und bei der Planung der Messeabläufe einzuhalten.
  7. Anwendung und Kontrolle der Standards: Es besteht eine Tragepflicht medizinischer Masken. Desinfektionsmittel werden in hoher Dichte bereitgestellt und sämtliche Kontaktflächen werden in engen Zyklen gereinigt. Die Messeveranstalter informieren alle Messeteilnehmer umfassend über die geltenden Regeln zum Gesundheitsschutz. Sie kontrollieren die Einhaltung dieser Regeln während der gesamten Messelaufzeit sowie in den Zeiten des Auf- und Abbaus regelmäßig durch geschultes Personal und machen auf Verstöße in angemessener Weise aufmerksam.
  8. Integrierter Ansatz mit Partnern vor Ort: Die Messeveranstalter arbeiten zum Corona-konformen Aufenthalt der Teilnehmer in der Messestadt eng mit den regionalen Verkehrsverbünden und der örtlichen Hotellerie zusammen. Insbesondere werden für die An- und Abreise der Teilnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln Kapazitäten bereitgestellt, die eine Beförderung entsprechend den aktuellen Corona-Regeln ermöglichen.

Über den aktuellen Stand zur Veranstaltung von Präsenzmessen informiert der Auma auf seinen Internetseiten.

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